Programmkalender
19:00 - 21:00 Uhr
Im Februar 2020 betonte das Bundesverfassungsgericht im Urteil zum § 217 des Strafgesetzbuchs die Autonomie des Menschen im Sterben. Demnach ist die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung straffrei.
Im Gegensatz dazu ist im Selbstverständnis der Hospizbewegung die hospizliche Begleitung keine Sterbehilfe, sondern vielmehr Lebensbegleitung. Der Hospiz-Gedanke definiert vielmehr den Sterbeprozess als Teil des Lebens. Damit dient die Begleitung durch die Hospizhelfer der Gestaltung eines würdevollen Lebens bis zuletzt.
Allerdings sind suizidale Begehren und Wünsche in bestimmten Sterbeprozessen verständlich und müssen auch akzeptiert werden. Dies gebietet die Freiheit und Autonomie des Menschen.
Allerdings wirft das BGH-Urteil auch viele Fragen auf:
- Wie geht ein Hospizverein mit dieser Situation um?
- Sieht er sich in der Lage, an der Seite der Menschen mit Todeswunsch zu bleiben?
- Wie kann eine hospizliche Begleitung von Menschen mit einem Todeswusch aussehen?
- Wirken sich Motive für den Sterbewunsch auf die Entscheidung der Hospizhelfer aus, zu begleiten?
In diesem Vortrag werden die Perspektiven für die ehrenamtliche Hospizarbeit in diesem Spannungsfeld beleuchtet und diskutiert.
19:00 - 21:00 Uhr
Online-Vortrag
Dr. med. Christian Kirchhoff
Chefarzt der Abteilung für Anästhesie und Operative Intensivmedizin, Klinikum Würzburg Mitte, Standort Missioklinik; 2. Vorsitzender Hospizverein Würzburg e.V.
Für das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer sind 2 Punkte anrechenbar.
19:00 - 21:00 Uhr