Dieses Verhalten wird mit der Patientenautonomie begründet. Danach haben Patienten das Recht, über alle bei ihnen vorgenommenen Therapien, Behandlungen und Pflegemaßnahmen selbst zu entscheiden, ihnen zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Die Patienten sind mündig geworden und haben versucht, sich aus der Vormundschaft einer zum Paternalismus neigenden Ärzteschaft oder aus ihrer passiven Rolle zu befreien. Der Umgang mit diesen Patienten fällt uns jedoch gerade wegen unseres fürsorglichen Anspruchs in der Palliativmedizin nicht leicht. Verwechseln die Patienten nicht in zunehmendem Maße die Bedeutung, selbst in einigen wichtigen Situationen bestimmen zu dürfen, mit dem Anspruch, alles selbst bestimmen und einfordern zu wollen und zu können? Was macht das mit meinem Selbstverständnis als Therapeut/Pflegender? Kann ich mit dieser „Machtbeschneidung“ umgehen? Wie sehr bin ich bereit, auf die Wünsche des am Lebensende stehenden Patienten einzugehen, oft aus Mitleid oder Verpflichtung?
In diesem Seminar werden die unterschiedlichen Aspekte in der Behandlung dieser Patienten kritisch beleuchtet, insbesondere der Selbsterfahrungsaspekt soll Berücksichtigung finden.
Dr. med. Ulrich Krüninger
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Zusatzweiterbildung Palliativmedizin, Deggendorf; Geschäftsführer des Hospizes St. Ursula, Niederalteich
Für das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer sind 8 Punkte anrechenbar.